Sexualisierte Gewalt

K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen – kurz erklärt

K.O.-Tropfen sind Substanzen, die Menschen betäuben, wehrlos machen und zu Erinnerungslücken führen. Meist wird dafür flüssiges, farbloses und nahezu geschmacksneutrales GHB oder GBL eingesetzt.

Sie werden dadurch meist unbemerkt in Getränke gemischt, um Straftaten wie sexualisierte Gewalt oder Diebstahl zu begehen. Junge Frauen sind dabei am häufigsten betroffen. Übergriffe passieren nicht nur in Clubs, sondern auch auf privaten Feiern oder bei Dates. Oft kennen Betroffene die Täter oder sie stammen aus dem nahen Umfeld.

Wirkung

Die Wirkung setzt meist schnell ein und hält mehrere Stunden an. Betroffene können dabei zunächst ein Wohlempfinden und Entspannung verspüren was einem Alkoholrausch ähnelt.  Häufig treten jedoch Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kopfschmerzen, Atemnot und Verwirrtheit auf.

Folgen

Betroffene haben oft einen plötzlichen Erinnerungsverlust und wissen nicht, was in den letzten Stunden passiert ist oder wie sie an einen Ort gelangt sind. Trotz fehlender Erinnerung können sie, wie bei anderer Formen der sexualisierten Gewalt, posttraumatische Symptome entwickeln. Aufgrund der mangelnden oder nur bruchstückhaften Erinnerungen an den Vorfall können diese jedoch nur schwer eingeordnet werden, was eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen darstellt.

Die erlebte Gewalt kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen selbst und ihr soziales Umfeld haben.

Wichtig

Die Nachweisdauer von K.O.-Tropfen beträgt nur etwa 6 Stunden im Blut und ca. 12 Stunden im Urin. Jeder Verdacht sollte daher so zeitnah wie möglich medizinisch abgeklärt werden.

Hier finden sie weiterführende Informationen zu K.O.-Tropfen und hier medizinische Anlaufstellen. Bei Fragen oder wenn Sie selbst oder eine Ihnen bekannte Person betroffen sind, können Sie sich an das Frauen*notruf Team wenden.

Digitale Gewalt

Digitale Gewalt ist ein Oberbegriff für verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, die technische Hilfsmittel und digitale Medien wie Handys, Apps, Internetanwendungen oder E-Mails nutzen. Auch geschlechtsspezifische Gewalt, die direkt im digitalen Raum wie beispielsweise auf Online-Portalen, Online Spielen oder sozialen Plattformen stattfindet, zählt dazu. 
Meist ergänzt oder verstärkt digitale Gewalt bestehende Gewaltverhältnisse aus dem analogen Alltag und ist untrennbar mit ihnen verbunden.

Formen digitaler Gewalt

Digitale Gewalt kann einzeln oder kombiniert auftreten, zum Beispiel:

  • Beleidigung und Bedrohungen in sozialen Medien oder per Nachricht
  • Cyberstalking: Das wiederholte Belästigen und Überwachen online
  • Verbreitung von privaten oder intimen Bildern ohne Einwilligung, auch das verbreiten sogenannter Deepfakes
  • Identitätsdiebstahl oder das Erstellen von Fake-Profilen
  • Doxing: Das veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse, Name, Alter etc.
  • Kontrolle und Überwachung durch Partner*innen oder anderen Personen z.B. durch Zugriff auf Accounts oder den Standort

Digitale Gewalt verletzt die persönliche Unversehrtheit stark und kann für Betroffene besonders belastend sein. Durch die ständige Nutzung digitaler Medien im Alltag, insbesondere bei jungen Menschen, ist die Gewalt dauerhaft präsent.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Digitaler Gewalt. Bei Fragen oder wenn Sie selbst oder eine Ihnen bekannte Person betroffen sind, können Sie sich an das Frauen*notruf Team wenden.

Stalking

Was ist Stalking?

Unter Stalking versteht man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person. Oft beginnt es schleichend mit Nachrichten oder Anrufen und steigert sich massiv. Meist sind die Täter (Ex-)Partner, Bekannte oder Kollegen, die eine Zurückweisung nicht akzeptieren.
Für Betroffene bedeutet dies eine enorme psychische Belastung, die zu Angst, Schlafstörungen und sozialem Rückzug führen kann.

Was können Sie tun?

Es gibt kein allgemeingültiges Rezept oder „richtiges“ Vorgehen, aber diese Schritte helfen, sich zu schützen:

  • Machen Sie einmal unmissverständlich klar (evtl. schriftlich), dass Sie keinen Kontakt wünschen.
  • Ignorieren Sie danach konsequent jeden weiteren Versuch der Kontaktaufnahme.
  • Weihen Sie Familie, Freunde und Kolleg*innen ein, um Öffentlichkeit und Schutz zu schaffen.
  • Führen Sie ein „Stalking-Tagebuch“ (Was? Wann? Wo?). Löschen Sie keine Nachrichten, E-Mails oder Anruflisten.
  • Handeln Sie zivil- oder strafrechtlich (§ 238 StGB), idealerweise mit juristischer Unterstützung.

Bleiben Sie nicht allein. 

Wir informieren und unterstützen Sie dabei, Ihre Handlungsfähigkeit und die Kontrolle über Ihr Leben zurückzugewinnen.

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